Der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union

Jede/r BürgerIn der Union hat das Recht, sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten über Missstände in der Tätigkeit eines Organs oder einer Institution der EU zu beschweren. Ausgenommen von diesem Beschwerderecht ist die Tätigkeit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichts erster Instanz.
Der Bürgerbeauftragte kann aufgrund der Beschwerde alle Untersuchungen durchführen, die ihm erforderlich erscheinen. Er erstattet dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit (Beispiel Jahresbericht 2005)