Individuelles Klagerecht vor dem EuGH
In der Regel werden Klagen nicht unter den Begriff "Partizipation" eingereiht. Nicht-Regierungsorganisationen verwenden allerdings häufig Klagsrechte, um Lösungskonzepte in konkreten politischen Fachbereichen zu bekämpfen oder durchzusetzen. Aus diesem Grund wird hier auch auf das Recht jeder natürlichen oder juristischen Person verwiesen,
- gegen Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (die an sie gerichtet sind oder sie unmittelbar und individuell betreffen) oder dagegen,
- dass diese Organe es unterlassen haben, einen Beschluss zu fassen,
zu klagen.
Auf der Website des EuGH ist als Beispiel das Klagsrecht eines Unternehmens gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der ihm eine Geldbuße auferlegt wird, genannt. Damit ist schon angedeutet, dass das Klagsrecht einfacher BürgerInnen recht restriktiv interpretiert wird.
Eine Klage von Landwirten und Fischern gemeinsam mit Greenpeace gegen die Förderung eines Elektrizitätswerks auf Teneriffa wurde vom Gerichtshof als unzulässig angesehen.

